Das Ende der Grundmandatsklausel wirkt in der CSU wie eine Nahtoderfahrung. Auf die Richter in Karlsruhe sollte sie eher nicht wetten. Ein Kommentar.
Man muss der CSU nicht die Alleinschuld geben, dass die Reform des Wahlrechts für den Bundestag über Jahre hinweg eine zähe Sache war. Aber die Bayern haben permanent gebremst und moniert und gezockt. Jetzt hat die CSU sich verzockt.
Das Ende der Grundmandatsklausel betrifft die Partei zwar nur „theoretisch“, wie Landesgruppenchef Alexander Dobrindt unter der Woche noch sagte. Aber seine Wutrede am Freitag im Bundestag zeigte, dass sich die Partei ihrer bequemen bundespolitischen Rolle, abgesichert eben durch die Grundmandatsklausel, nicht mehr sicher ist.
Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen. Das Streichen der Regelung, dass auch schon drei Direktmandate zum Einzug in den Bundestag berechtigen, ist eine Art Nahtod-Erfahrung für die CSU. Dass in Bayern seit Jahrzehnten eine schärfere Fünfprozenthürde gilt als im Bund, würde sie gern wegreden. Aber es ist halt so: Im Bund ist wohl kaum verfassungswidrig, was in Bayern offenkundig unproblematisch ist.
Im Übrigen vertritt die CSU keineswegs nur regionale Belange. Ihrem Selbstverständnis nach ist sie eine Partei mit gesamtdeutschem Anspruch. Und bei allem Streit mit der Schwesterpartei: Weit weg von der Programmatik der CDU ist sie nicht.
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