Als der Nutzer einer Doppelgarage die Hebebühne in Gang setzt, wird der darunter parkende Audi A 6 beschädigt.
In größeren Städten sind Parkplätze heutzutage in aller Regel heiß umkämpft. Wohl dem also, der sein Auto in einer Tiefgarage parken kann. Befindet sich der Stellplatz allerdings in einer Duplex-Garage, kann es mitunter zu Problemen kommen. So etwa, wenn der vorhandene Platz auf der Hebeplattform für bestimmte Pkw-Modelle viel zu knapp bemessen ist.
Als dieser die Hebeplattform morgens gesenkt und dabei ein Kratzgeräusch gehört habe, hätte er die Anlage sofort stoppen müssen, so der Kläger. Außerdem habe der Beklagte die Hebevorrichtung bei der Besichtigung am Abend ohne sein Einverständnis in Gang gesetzt. Stimmt nicht, sagte der Beklagte und verwies darauf, dass der Audi entweder nicht auf den Stellplatz passe oder nicht ordnungsgemäß abgestellt worden sei.
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