Hildesheim (lni) - In dem juristischen Streit um eine Schmerzensgeldzahlung an ein Missbrauchsopfer hat das katholische Bistum Hildesheim die Abweisung
In Hildesheim muss sich das Landgericht um die Schmerzensgeldforderung eines Missbrauchsopfers gegen das katholische Bistum kümmern. Auch der Bischof setzt auf eine Klärung durch das Gericht.Hildesheim die Abweisung der Klage beantragt. Eine entsprechende Klageerwiderung sei beim Landgericht Hildesheim eingereicht worden. Das Bistum könne keine Aussagen dazu machen, ob die Schilderungen des Opfers in der von ihm vorgetragenen Weise zutreffend seien, hieß es.
Dem Betroffenen waren Leistungen der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen in Höhe von 50.000 Euro zuerkannt worden. Er hatte früheren Mitteilungen zufolge diese Zahlungen aber als eher bagatellisierend empfunden und will als schwerer Fall gewertet wissen, der eine Zahlung von mehr als 50.000 Euro bekommt.Heiner Wilmer hatte vorausgegangene Versuche, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, bislang abgelehnt.
Im Juni 2023 hatte das Kölner Landgericht einem Opfer 300.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Es handelte sich um einen Mann, der in den 1970er-Jahren als Messdiener viele Jahre lang von einem Priester sexuell missbraucht wurde. Das Kölner Urteil war die erste Gerichtsentscheidung dieser Art gewesen.Wer wird Weltmeister 2026
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