Psychisch Erkrankte können bald ambulant zwangsbehandelt werden. Das zeigt: Die Menschenrechte von psychisch Kranken haben in unserer Gesellschaft zu wenig Wert.
B isher können Menschen nur in Krankenhäusern oder Psychiatrien zwangsbehandelt werden. Weil sie aufgrund von Demenz oder psychischer Erkrankung nicht alles selbst entscheiden können, wird dort zur Not für sie entschieden. Das ist legal, wenn die Betroffenen als selbst- oder fremdgefährdet gelten. Beispielsweise können sie ans Bett fixiert und Medikamente eingeflößt bekommen. Jährlich betrifft das in Deutschland rund 4.000 Patienten und Patientinnen.
Das Bundesverfassungsgericht sorgt dafür, dass sich Menschen nun zu Hause unsicher fühlen Dass Zwang bereits unterschiedlich angewendet wird, zeigt nicht nur ein Blick auf andere Länder. Auch Statistiken über Deutschland weisen darauf hin, dass sich die Häufigkeit von Betreuung und Unterbringung zwischen Bundesländern signifikant unterscheiden. Innerhalb von Städten gibt es zwischen Kliniken Differenzen.
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