Sollten Menschen, die rechtlich betreut sind, zwangsweise medizinisch behandelt werden, dann kann das in Ausnahmefällen auch ambulant geschehen. Das hat Karlsruhe so geurteilt.
Zwangsbehandlung von Betreuten nicht nur in KlinikSollten Menschen, die rechtlich betreut sind, zwangsweise medizinisch behandelt werden, dann kann das in Ausnahmefällen auch ambulant geschehen. Das hat Karlsruhe so geurteilt.Rechtlich betreute Menschen müssen nicht in jedem Fall stationär ins Krankenhaus, wenn sie zwangsweise medizinisch behandelt werden müssen.
Rechtlich betreut werden Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht alles selbst entscheiden können. Wenn sie dringend medizinisch behandelt werden müssen, aber nicht einwilligen, können sie zwangsweise behandelt werden.Bislang war vorgeschrieben, dass eine solche Behandlung nur in einem Krankenhaus stattfinden darf. Dagegen zog der Betreuer einer Frau vor den Bundesgerichtshof. Die Frau würde in der Klinik retraumatisiert, gab er an.
Der Bundesgerichtshof legte die Frage dem Verfassungsgericht vor. Dieses entschied nun, dass diese Regelung bis Ende 2026 geändert werden muss.
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