Es ist ein Dauer-Aufregerthema der Verleger: Die Presseähnlichkeit der Öffentlich-Rechtlichen. Diesmal im Fokus der Kritik steht ein E-Paper-Angebot, das die Deutsche Welle in Kooperation mit PressReader erstellt.
Der Verleger-Verband bezeichnet das besagte E-Paper "DW – Made for minds", das über den kanadischen Online-Kiosk PressReader abrufbar ist, gegenüber "epd Medien " als unrechtmäßiges Angebot. „Eine staatliche oder öffentlich-rechtliche Parallelpresse ist weder mit dem geltenden Recht noch mit den Grundlagen der Rundfunk- und Pressefreiheit vereinbar“, heißt es vom BDZV.
Man sei jedoch „noch zu keiner rechtlich und strategisch abschließenden Bewertung gekommen“. Worum geht es? PressReader, ein Online-Anbieter digitaler Zeitungen und Magazine, gibt montags bis samstags mit "DW – Made for minds" ein E-Paper heraus, das deutschsprachige Texte der steuerfinanzierten Auslandsrundfunkanstalt bündelt. Die Deutsche Welle und PressReader kooperieren hierfür seit 2019. Die im E-Paper vorhandenen Artikel sind grundsätzlich bereits auf der Website dw.com kostenlos abrufbar. Auf rund 100 Seiten kommt jede Ausgabe. Für die Nutzung von PressReader ist ein kostenpflichtiges Abonnement notwendig, Kostenpunkt pro Monat hierzulande: 29,99 Euro. Laut eigenen Angaben erhalten Kunden Zugriff auf über 7.000 Publikationen aus über 120 Ländern. Auf Basis von DW-Inhalten setzt PressReader auch anderssprachige Versionen um, etwa in Englisch, Spanisch, Französisch, Russisch und Arabisch. Die Deutsche Welle will das E-Paper nicht als kommerzielles Angebot verstanden wissen und verweist gegenüber "epd Medien" auf das Deutsche-Welle-Gesetz . Demzufolge dürfe man zur Erfüllung des Programmauftrags auch Dritten die Nutzung ihrer Inhalte erlauben, so der Auslandssender. Einnahmen würden dadurch nicht generiert – anders als bei Verlagen, die mit PressReader entsprechende Lizenz-Vereinbarungen getroffen haben. Ziel der Zusammenarbeit mit PressReader sei lediglich die Erschließung von „neuen Zielgruppen in ihren Zielländern“, beteuert die Deutsche Welle. Schon jetzt sei es zudem so, dass weltweit über 3.000 Distributionspartner Inhalte der DW übernehmen. Über zu textlastige Internet-Angebote von ARD und ZDF beschweren sich die Verleger schon seit Jahren – und fordern noch schärfere Regeln beim Verbot der Presseähnlichkeit. Bei der ÖRR-Reform im Herbst vergangenen Jahres wurde eine Kompromisslösung beschlossen: Eine sogenannte „Positiv-Liste“ regelt künftig, was die Sender dürfen. Nicht beanstandet würden demzufolge „Schlagzeilen und die weitere Echtzeitberichterstattung“, Faktenchecks, „Maßnahmen zur Barrierefreiheit“, Informationen über die Sender selbst oder Textangebote, mit denen die Sender gesetzlichen Verpflichtungen zur Information nachkämen. Auch sendungsbezogene Text-Inhalte sind weiterhin möglich.
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