Ab dem 1. Januar 2025 können sich Verbraucher mit einem einmaligen Zahlungsverzug schneller von einem negativen Schufa-Eintrag befreien. Die Löschfrist verkürzt sich von 36 auf 18 Monate, wenn die offene Rechnung innerhalb von 100 Tagen nach Mahnung beglichen wird.
Säumige Verbraucher können einen negativen Schufa -Eintrag künftig schneller loswerden. Bei einmaligem Zahlung sverzug werden solche Daten vom 1. Januar 2025 an bereits nach 18 Monaten und nicht erst nach 36 Monaten automatisch gelöscht. Voraussetzung für diese Verkürzung ist jedoch unter anderem, dass die nicht bezahlte Rechnung innerhalb von 100 Tagen nach einer an die Auskunftei gemeldeten Mahnung beglichen wird.
Die Neuregelung der Speicherfristen bietet Vorteile für beide Seiten: Sie bietet Verbraucher, die rasch ihre versäumte Zahlung nachholen, die Chance, schneller ihre Bonität zu verbessern. Davon profitieren auch Unternehmen, die so schneller an ihr Geld kommen. Banken, Versandhändler, Energieversorger oder Mobilfunkunternehmen, die sich bei der Schufa und anderen Auskunfteien über die Bonität ihrer Kundinnen und Kunden erkundigen, bevor Verträge geschlossen werden, sind für diese Informationen wichtig. Wer einen negativen Schufa-Eintrag hat, erfährt dies mitunter erst, wenn es beim Abschluss eines neuen Kreditvertrages Probleme gibt. Einen Negativeintrag gibt es zum Beispiel, wenn Rechnungen auch nach mehrmaliger Mahnung nicht bezahlt wurden. Auf Basis der neuen 100-Tage-Regelung können Verbraucher schneller zeigen, dass sie nicht grundsätzlich zahlungsunfähig sind. Entscheidend ist jedoch zudem, dass dann in der auf 18 Monate verkürzten Speicherfrist keine weiteren Negativdaten zu dem jeweiligen Verbraucher an die Schufa gemeldet werden. Außerdem dürfen keine Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis oder aus Insolvenzbekanntmachungen vorliegen. Bei ausgeglichenen Zahlungsstörungen, die vor dem 1. Januar 2025 an die Schufa gemeldet wurden und die alle Voraussetzungen erfüllen, ist die Auskunftei bereits dabei, diese aus ihrem Datenbestand zu löschen. Dies betreffe etwa 60.000 Menschen und damit ein Prozent derjenigen mit negativen Schufa-Einträgen
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