Vor 75 Jahren trat das Grundgesetz in Kraft, eine Verfassung, in die viele Elemente der wehrhaften Demokratie eingebaut sind. Doch verteidigt werden muss die Republik letztlich von den Bürgern.
Grundgesetz - Wurde vor 75 Jahren beschlossen und am 23. Mai offiziell verkündet: das Grundgesetz. - Foto: Julian Stratenschulte/dpa
In der Ruinenlandschaft, die Hitlers Weltkrieg in Deutschland hinterlassen hatte, wirkte die Pädagogische Akademie in Bonn wie ein Ufo von einem fernen Planeten, der menschlichen Zivilisation um Zeitalter voraus. Die Akademie war von 1930 bis 1933 im nüchternen Bauhausstil errichtet und durch Zufall vom Bombenhagel verschont worden.
Eine zweite Lehre war die Einführung des konstruktiven Misstrauensvotums: Ein Kanzler sollte nur noch dann gestürzt werden können, wenn sich das Parlament gleichzeitig auf einen neuen einigen konnte. In der Weimarer Republik war das nicht so gewesen, was den Eindruck der Lähmung verstärkt hatte. Mit am wichtigsten: Auch auf Drängen der westlichen Besatzungsmächte wurden die Grundrechte ganz nach oben an den Anfang des Textes gesetzt.
Das Ungarn von Viktor Orban und das Polen unter der früheren nationalkonservativen PiS-Regierung sind Beispiele für Staaten, die die Meinungsvielfalt systematisch beschneiden, Medien auf Linie bringen und Gerichte als Kontrollinstanzen schwächen. Es gibt dort zwar noch Wahlen, aber die Regierung versucht sicherzustellen, dass ihr die Macht nicht mehr entgleitet. Voßkuhle zweifelt nicht daran, dass das in gewissem Umfang auch in Deutschland möglich wäre.
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