Die Rechtsanwälte der AfD im März 2024 im nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht Münster (Archivbild).
Im Berufungsverfahren vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht haben die Anwälte von AfD und Bundesamt für Verfassungsschutz ihren Schlagabtausch fortgesetzt. Dabei ging es unter anderem um Stellungnahmen zu vor rund einer Woche abgelehnten über 470 Beweisanträgen. Die AfD-Vertreter äußerten ihr Unverständnis über die Entscheidung des Gerichts. Der 5.
Das hätte alles viel früher im schriftlichen Verfahren beginnen können.“Wann es ein Urteil geben wird, war offen. Termine sind bis zu den Sommerferien im Juli angesetzt. Die AfD-Anwälte stellten am siebten Verhandlungstag weitere Anträge. Für die Entscheidungen musste der 5. Senat immer wieder die Sitzung unterbrechen. Bei den Stellungnahmen zu den abgelehnten Beweisanträgen tauschten die Anwälte bereits mehrfach im Verfahren genannte Argumente aus.
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