Münster – Im Berufungsverfahren vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht haben die Anwälte von AfD und Bundesamt für Verfassungsschutz
In Münster treffen erneut die AfD und der Verfassungsschutz aufeinander. Verhandelt wird im Berufungsverfahren vor dem NRW-Oberverwaltungsgericht. Die AfD stellt die Maßstäbe des Gerichts infrage.AfD
und Bundesamt für Verfassungsschutz ihren Schlagabtausch fortgesetzt. Dabei ging es unter anderem um Stellungnahmen zu vor rund einer Woche abgelehnten über 470 Beweisanträgen. Die AfD-Vertreter äußerten ihr Unverständnis über die Entscheidung des Gerichts. Der 5. Senat müsse sich fragen lassen, ob der angelegte Beweismaßstab noch der richtige sei.
Der Anwalt des Verfassungschutzes, Wolfgang Roth, warf der AfD vor, die letzten vier Jahre seit der ersten Klage vor dem Verwaltungsgericht innicht genutzt zu haben. "Es gab reichlich Zeit. Der Prozess beginnt nicht erst, wenn sie ihre Anträge stellen. Das hätte alles viel früher im schriftlichen Verfahren beginnen können."
Wann es ein Urteil geben wird, war offen. Termine sind bis zu den Sommerferien im Juli angesetzt. Die AfD-Anwälte stellten am siebten Verhandlungstag weitere Anträge. Für die Entscheidungen musste der 5. Senat immer wieder die Sitzung unterbrechen. Bei den Stellungnahmen zu den abgelehnten Beweisanträgen tauschten die Anwälte bereits mehrfach im Verfahren genannte Argumente aus.die gesamte Partei als extremistischen Verdachtsfall führt.
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