Alfons Schuhbeck erneut vor Gericht: Subventionsbetrug und Insolvenzverschleppung

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Alfons Schuhbeck erneut vor Gericht: Subventionsbetrug und Insolvenzverschleppung
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Der Sternekoch Alfons Schuhbeck steht erneut vor Gericht, diesmal wegen Verdachts auf Subventionsbetrug und Insolvenzverschleppung. Der Prozessbeginn ist für den 24. Juni 2024 geplant. Die Staatsanwaltschaft wirft Schuhbeck vor, Corona-Hilfen für seine Unternehmen beantragt und dabei bewusst falsche Angaben gemacht zu haben, um an Geld zu kommen. Außerdem soll er für mehrere seiner Betriebe die Insolvenzanträge nicht oder nicht rechtzeitig gestellt haben.

Die Anklage gegen den Sternekoch Alfons Schuhbeck wegen Subventionsbetrug und Insolvenzverschleppung geht in die nächste Runde. Der Prozessbeginn ist für den 24. Juni 2024 am Landgericht München I angesetzt. Vier Verhandlungstage wurden geplant, das Urteil könnte laut Gerichtssprecher am 14. Juli fallen. Die Staatsanwaltschaft wirft Schuhbeck in insgesamt 19 Fällen Subventionsbetrug vor, in vier weiteren Fällen Betrug und in fünf weiteren Fällen versuchten Betrug.

Laut Anklage soll Schuhbeck für mehrere seiner Betriebe Corona-Hilfen beantragt haben, dabei aber bewusst falsche Angaben gemacht haben, um Subventionen und eine neue Einnahmequelle zu erhalten. Insgesamt soll er rund 460.000 Euro an Coronahilfen und Subventionen erhalten haben, die er nicht für die Unternehmen habe, für die er sie beantragt habe, sondern an andere Gesellschaften überwiesen oder deren Schulden bedient habe. Die Ermittlungen gegen Schuhbeck stehen in Zusammenhang mit seinen Geschäftsaktivitäten als Gastronom. Der ehemalige Koch des FC Bayern München betrieb vor seiner Haftstrafe eine verzweigte Unternehmensgruppe. Für neun seiner Betriebe soll Schuhbeck die erforderlichen Insolvenzanträge nicht oder nicht rechtzeitig gestellt haben, obwohl die jeweiligen Unternehmen bereits zahlungsunfähig waren. Dadurch sollen sich zahlreiche Gläubiger in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden haben. Schuhbeck sitzt derzeit eine rechtskräftig gewordene Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 2,3 Millionen Euro ab. Zuvor hatte das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Anklagepunkte wegen Subventionsbetrug und Insolvenzverschleppung in einem separaten Verfahren fallen lassen, da Schuhbeck sich bereits wegen Steuerhinterziehung schuldig bekannt hatte. Schuhbeck will sich gegen die aktuellen Anklagevorwürfe verteidigen. Seine Anwälte Norbert Scharf und Joachim Eckert hatten zur Anklageerhebung im Oktober erklärt: „Herr Schuhbeck wird sich gegen die Anklagevorwürfe verteidigen. Zur Sache hat er sich bislang nicht geäußert. Voreilige Festlegungen oder Profilierungen verbieten sich angesichts von Stand und Umfang des Verfahrens.

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