Jeder braucht mal eine Auszeit, auch Menschen, die Arbeitslosengeld bekommen. Darf man bei ALG 1 aber einfach in den Urlaub fahren?
ALG 1: Darf man in den Urlaub fahren, wenn man Arbeitslosengeld bezieht?
Mal etwas anderes sehen, die Beine hochlegen, Berge erklimmen oder am Stand die Sonne genießen: Urlaub ist bekanntlich die schönste Zeit des Jahres. Wer angestellt ist, hat einen gesetzlichen Anspruch auf die Auszeit. Doch wie sieht das eigentlich bei Menschen aus, die arbeitslos sind und Arbeitslosengeld erhalten? bezieht, hat laut der Bundesagentur für Arbeit keinen Urlaubsanspruch, wie er Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zusteht.
Beantragt werden kann der Urlaub online, telefonisch oder persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Nur wenn diese zustimmt, bleibt auch der Anspruch auf Arbeitslosengeld während des Urlaubs bestehen. Wichtig ist dabei laut der Bundesagentur für Arbeit zu beachten, dass die Arbeitsagentur zwar einer Abwesenheit von bis zu sechs Wochen am Stück zustimmen kann, daswird. Wer darüber hinaus länger als sechs Wochen nicht zu Hause ist, erhält schon ab dem ersten Tag des Urlaubs kein Arbeitslosengeld mehr und muss sich nach der Rückkehr erneut arbeitslos melden.
Also: Wer Arbeitslosengeld bekommt und voraussichtlich bald vermittelt oder gefördert werden kann, erhält von der Agentur für Arbeit vermutlich keine Zustimmung für einen Urlaub.
Auszeit Bundesagentur Für Arbeit
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