Im Ausschuss für Digitales haben gestern neun Sachverständige Chatkontrolle gesprochen. Die Anhörung der Expert:innen machte deutlich: Die Chatkontrolle ist technisch nicht möglich und würde in einer nie dagewesenen Weise in Freiheitsrechte eingreifen.
Markus Hartmann, Leiter der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen , spricht zwar von einer „grundsätzlich richtigen Initiative“ gegen sexualisierte Gewalt. Es gebe allerdings. Der Eingriff in die Privatsphäre durch die Chatkontrolle wäre zu hoch; es bräuchte einen sachgerechten Ausgleich mit den Grundrechten.
Hartmann führt hingegen weiter aus: Künstliche Intelligenz zur Erkennung von Missbrauchsmaterial sei ungeeignet, um einen Anfangsverdacht zu begründen. Detektionsmechanismen wie die Chatkontrolle könnten nur unterstützend bei bekanntem Bildmaterial, niemals aber initiativ zum erstmaligen Ausfindigmachen sexualisierter Inhalte zum Einsatz kommen. Hartmann spricht sich damit deutlich gegen die automatisierte Erkennung von neuem Material und von Cybergrooming aus.
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