Im Widerspruch zum Koalitionsvertrag: Innenministerium will weiterhin Cloud-Dienste wie Handy-Backups durchsuchen. Wir veröffentlichen das BMI-Papier zur Chatkontrolle
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern Für die Bundesregierung hat der Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen höchste Priorität. Daher begrüßt die Bundesregierung den Kommissionsentwurf als gemeinsames europäisches Vorgehen, das klare und dauerhafte Rechtsgrundlagen schafft.
Festlegung des Stufenverhältnisses zwischen Risikominimierungsmaßnahmen und Aufdeckungsanordnungen im Verordnungstext: Vor einer möglichen Aufdeckungsanordnungen sind zunächst alle milderen Mittel im Rahmen des Risikomanagements auszuschöpfen.Verpflichtende Altersverifikationen müssen eine anonyme oder jedenfalls pseudonyme Nutzung betroffener Dienste weiterhin ermöglichen.
Der Verordnungsentwurf sieht die Möglichkeit der Anordnungen zum Aufdecken von bereits bekannten sowie neuen Missbrauchsdarstellungen und „Grooming“ vor. Aus Sicht der Bundesregierung begegnet die Ausgestaltung des Verordnungsentwurfes in diesem Bereich erheblichen Bedenken. Dies betrifft insbesondere auch den durchgängigen Schutz Ende-zu-Ende verschlüsselter Kommunikation.
Konkretisierung und Sicherstellung, dass alle Nutzerinnen und Nutzer von Diensten, die Adressat einer Aufdeckungsanordnung werden, in geeigneter, abstrakter Weise i.S.d. Art. 10 Abs. 5 über die in dem betroffenen Dienst durchzuführenden Aufdeckungen sowie Meldungen potenziellen sexuellen Missbrauchs von Kindern informiert werden.Konkretisierung im Verordnungstext, dass Meldungen von Missbrauchsdarstellungen bzw.
Eine enge Zusammenarbeit der Meldestellen mit fachlich erfahrenen zivilgesellschaftlichen Akteuren wird etabliert.
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