Eine Bürgerinitiative will Autos weitgehend aus der Berliner Innenstadt verbannen und ein Volksbegehren dafür starten. Der Berliner Verfassungsgerichtshof entscheidet nun, ob das möglich ist.
Eine Bürgerinitiative will Autos weitgehend aus der Berlin er Innenstadt verbannen. Ob dazu ein Volksbegehren gestartet werden kann, entscheidet der Berlin er Verfassungsgerichtshof . Das höchste Gericht des Landes verhandelt am 2. April über die Zulässigkeit eines Volksbegehren s für eine weitgehend autofreie Innenstadt. Die Bürgerinitiative hatte 2021 genügend Unterschriften gesammelt, um ein solches Volksbegehren zu starten. Der Senat lehnte den Gesetzentwurf der Initiative aber 2022 ab.
Nach Einschätzung der Innenverwaltung verstößt er gegen das Grundgesetz, weil er mit unverhältnismäßigen Eingriffen in die allgemeine Handlungsfreiheit verbunden sei. Deshalb legt die Innenverwaltung den Gesetzentwurf dem Landesverfassungsgerichtshof zur Prüfung vor. Ein Volksbegehren ist ein wichtiges Instrument direkter Demokratie. Im vorliegenden Fall will die Initiative über einen Gesetzentwurf abstimmen lassen. Ein Volksbegehren ist erfolgreich, wenn sich mindestens sieben Prozent der Wahlberechtigten zum Abgeordnetenhaus - rund 170.000 Menschen - innerhalb einer Frist von vier Monaten in Unterschriftenlisten eintragen und das Anliegen damit unterstützen. Gelingt das, würde sich ein Volksentscheid anschließen, der abläuft wie bei einer Wahl. Verläuft auch dieser erfolgreich, wäre das Gesetz beschlossen
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