Bayerisches 'Genderverbot': So bewertet es der Rechtschreibrat

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Genderverbot in Bayern

. Das bayerische "Genderverbot" sorgt für hitzige Diskussionen. Das gilt besonders für die Frage, inwieweit Schulbriefe mit Gendersternchen, Unterstrich oder anderen Sonderzeichen für geschlechtergerechte Sprache im Freistaat künftig Ärger für die verantwortlichen LehrkräfteAuf BR24-Anfrage meldet sich in der Debatte jetzt der Rat für Deutsche Rechtschreibung zu Wort.

nennt das Gremium Formulierungen wie "Bürgerinnen und Bürger". Häufig verwendet würden auch "Begriffe ohne geschlechtsspezifische Benennung von Personen wie Lehrpersonen, Fachkräfte, Mitglieder, Studierende". Passivkonstruktionen seien eine weitere Möglichkeit.

Aus Sicht des Rechtschreibrats ist freilich klar: Genderstern und ähnliche Sonderzeichen beeinträchtigen die Verständlichkeit und Lesbarkeit der deutschen Sprache. Vor allem gelte das für Personengruppen, die mit der deutschen Sprache weniger vertraut sind. "So sind Sätze wie 'Der*die Vertreter*in des*der behandelnden Ärzt*in…' sowohl schlecht lesbar wie auch grammatisch nicht korrekt", betont Krome.

Generell betont die Geschäftsführerin, welche herausragende Bedeutung der Rat für deutsche Rechtschreibung hat: "Die im Amtlichen Regelwerk normierte Rechtschreibung ist verbindlich für Schulen und Behörden." Sollte das Gremium eines Tages die offizielle Sprachtür für Gendersternchen und Co öffnen, müssten demnach Bundesländer wie Bayern ihr "Genderverbot" wieder abschaffen.

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