Berlin erzielt Erfolg im Streit um ehemaliges SEZ-Gelände

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Im jahrelangen Rechtsstreit um das frühere Sport- und Erholungszentrum (SEZ) in Berlin-Friedrichshain hat Berlin einen Erfolg erzielt. Das Kammergericht hat den sächsischen Investor dazu verurteilt, das Gelände an der Landsberger Allee zurückzugeben (Az. 14 U 30/19). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Zwar sei die Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht zugelassen. Dagegen könne der Investor aber Beschwerde einlegen. Das Land Berlin zeigte sich jedoch zuversichtlich: «Der zunehmende Verfall des SEZ nähert sich damit dem Ende», erklärte Finanz-Staatssekretärin Barbro Dreher.

«Wir sind einen wichtigen Schritt weitergekommen», so Dreher. Es sei gut, dass die Berliner Immobilienmanagement GmbH nicht lockergelassen habe, die Interessen der Allgemeinheit durchzusetzen.

Auch der Bund des Steuerzahler, der den Verkauf des SEZ und das Agieren der Berliner Finanzverwaltung immer wieder kritisiert hatte, zeigte sich erleichtert über das Urteil: «Für den Bund der Steuerzahler hat sich eine saubere Recherche und ein langer Atem auf lange Sicht ausgezahlt», erklärte dessen Vorsitzender Alexander Kraus.

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