Berliner Polizist duzt Clan-Chef Abou-Chaker - jetzt greift Gericht ein

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Ein Kommissar ist auf sozialen Medien als „Officer“ unterwegs. Sein Arbeitgeber hat damit ein Problem, sieht Schäden für das Ansehen der Polizei. Es folgt ein Verbot. Das bestätigt ein Gericht.

Ein Kommissar ist auf sozialen Medien als „Officer“ unterwegs. Sein Arbeitgeber hat damit ein Problem, sieht Schäden für das Ansehen der Polizei. Es folgt ein Verbot. Das bestätigt ein Gericht.bleiben verboten. Der Hauptkommissar dürfe nicht als „Officer Denny“ in verschiedenen sozialen Medien agieren, entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Montag.

Sie wollen mehr dazu lesen? Erhalten Sie 3 Monate Zugriff auf alle Tagesspiegel Plus-Artikel für nur 3 €. Hier geht es zum Angebot.Die Polizei hatte dem Kläger zunächst seine Nebentätigkeit als Streamer genehmigt. Mit Blick auf den dringend nötigen Nachwuchs sind moderne Medien ein Mittel, um junge Menschen zu erreichen. Die Polizei selbst hat ein Social-Media-Team.

Der Polizist hatte in der mündlichen Verhandlung erklärt, sein Gespräch mit der Clan-Größe sei kein Interview gewesen, sondern „ein spontaner Meinungsaustausch“. Das Duzen sei bei den Gesprächen auf solchen Kanälen normal. „Alles andere wäre lächerlich“, so der Beamte. Er werbe mit seinen szene-nahen Internetbeiträgen um Verständnis für die Polizei und berichte aus seinem Polizeialltag, lauteten weitere Argumente des Mannes.

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