Berliner Verwaltungsgericht entscheidet: Zu niedrige Bafög-Leistungen verstoßen gegen Grundgesetz

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Das Bafög soll gleiche Bildungschancen ermöglichen. Mit der Festlegung der Sätze für 2021 hat der Staat nach Ansicht des Verwaltungsgerichts aber die Gewährleistung des Existenzminimums verfehlt.

im Jahr 2021 hat nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin gegen das Grundgesetz verstoßen. Die Höhe des angesetzten Grundbedarfs im Jahr 2021 von 427 Euro sei zu niedrig gewesen, weil sie signifikant niedriger gewesen sei als die Regelbedarfsstufe Hartz IV in Höhe von 446 Euro, teilte das Gericht mit.

Da das Verwaltungsgericht selbst nicht befugt sei, die Verfassungswidrigkeit eines Parlamentsgesetzes festzustellen, sei das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt worden.

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