Nach einer Eilentscheidung zum Bargeldlimit bei Bezahlkarten für eine Familie am Mittwoch ging der Fall eines alleinstehenden Geflüchteten anders aus: Das Landessozialgericht Hamburg lehnte hier eine Eilentscheidung ab. Ob ein pauschales Bargeld-Limit rechtmäßig ist, hat damit nichts zu tun.
Erst am Mittwoch hatte das Sozialgericht Hamburg im Fall einer geflüchteten Familie mit einer Eilentscheidung festgestellt: Das pauschale Bargeldlimit von Bezahlkarten für Geflüchtete von 50 Euro pro Erwachsenem und 10 Euro pro KindDas bedeutet: Das Gericht sieht es in diesem Fall als nicht so dringend an, direkt etwas zu entscheiden. Anders als in der Eilentscheidung von Mittwoch ging es um eine alleinstehende Person, die sich in einer Erstaufnahmeeinrichtung befindet.
Die Entscheidung muss also im Hauptsacheverfahren getroffen werden, was eine lange Zeit dauern kann. „Gemeinsam mit dem Kläger werden wir in einem umfassenden Klageverfahren gegen die restriktiven Beschränkungen der Bezahlkarte vorgehen, um das Recht des Klägers auf ein menschenwürdiges Existenzminimum durchzusetzen“, so Lena Frerichs, Verfahrenskoordinatorin bei der GFF, gegenüber netzpolitik.org.
Mit den beiden unterschiedlichen Entscheidungen zu beantragten Eilentscheidungen deutet sich an, dass eine pauschale Behandlung aller Bezahlkarten-Nutzer:innen unabhängig von ihren Lebensumständen wenig angemessen erscheint. Jede Person aber hinsichtlich der etwaigen Beschränkungen einzeln zu behandeln, dürfte ein nicht zu stemmender Aufwand sein.
„Wir haben von Anfang an davor gewarnt, dass Bargeldobergrenzen aus der Bezahlkarte ein Bürokratiemonster machen könnten“, sagte Mareike Engels, sozialpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion Hamburg. „Tausende Einzelfallprüfungen würden das Amt für Migration noch weiter überlasten“, warnt sie. „Deshalb machen wir uns für eine Rücknahme der Obergrenzen und eine Bezahlkarte ohne Einschränkungen stark.
Auch mit der Verwaltungsentlastung hat es dort offenbar funktioniert. „Sechs Mitarbeitende des Fachbereichs Soziales der Landeshauptstadt Hannover, die nach dem alten Verfahren an bestimmten Tagen jeweils am Ende des Monats für die Auszahlung der Gelder zuständig gewesen waren, konnten andere Aufgaben übernehmen“, heißt es50 Euro Bargeld für Geflüchtete und dann ist Schluss? Nein, sagt nun ein Gericht in einer Eilentscheidung.
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