Hamburg - Das Sozialgericht Hamburg hat im Eilverfahren vorläufig pauschale Bargeldgrenzen auf der Bezahlkarte für Flüchtlinge gekippt. Die entsprechende Entscheidung aus der vergangenen Woche teilte das
Hamburg - Das Sozialgericht Hamburg hat im Eilverfahren vorläufig pauschale Bargeldgrenzen auf der Bezahlkarte für Flüchtlinge gekippt. Die entsprechende Entscheidung aus der vergangenen Woche teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Das Gericht spricht der klagenden Familie, die bislang 110 Euro Bargeld abheben konnte, zunächst einen Bargeldbetrag von knapp 270 Euro zu. Das Hamburger Amt für Migration kann gegen die Entscheidung des Sozialgerichts Beschwerde einlegen. Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl, kritisierte die Auswirkungen der Bezahlkarten für Flüchtlinge."Günstige Onlineeinkäufe oder private Gebrauchtwareneinkäufe sind mit der Bezahlkarte ebenso wenig möglich wie der Abschluss eines Handyvertrages oder die Anmeldung im Sportverein; auch akzeptiert nicht jeder Laden die Bezahlkarte", so Judith."Dass diese Unterversorgung verfassungswidrig ist, zeigt die Eilentscheidung.
Audretsch, der für die Grünen im Mai die Gesetzesänderung für eine Bezahlkarte verhandelt hatte, kritisierte die Länderchefs, die sich bei ihren Beratungen auf eine Obergrenze von 50 Euro verständigt hatten."Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, eine starre Bargeldobergrenze von 50 Euro vorzugeben, ist durch das Gericht für nichtig erklärt worden.
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