Björn Höcke vor Gericht in Halle: Im Prozess gegen den Thüringer AfD-Chef wegen des Verwendens einer verbotenen NS-Parole ist ein Urteil gefallen.
Im Prozess gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen des Verwendens einer verbotenen NS-Parole ist ein Urteil gefallen. Der Politiker muss eine Geldstrafe zahlen.
Das Landgericht Halle hat den AfD-Politiker Björn Höcke wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt. Er soll 100 Tagessätze je 130 Euro zahlen, urteilte das Landgericht Halle am Dienstagabend. Der 52-Jährige hatte die Vorwürfe vor Gericht zurückgewiesen.
Die Staatsanwaltschaft warf dem von Verfassungsschützern als Rechtsextremist bezeichneten Höcke das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor. Er soll vor drei Jahren im sachsen-anhaltischen Merseburg bei einer" um eine verbotene Losung der nationalsozialistischen SA handelt. Höcke bestritt dies im Prozess.
Am Dienstag befand das Gericht über diverse Beweisanträge, es wurden Videos von Auftritten Höckes gezeigt. Ein Historiker und ehemaliger Gymnasiallehrer wurde auf Antrag der Verteidigung als sachverständiger Zeuge befragt. Der Historiker erklärte, dass die Parole, wegen derer Verwendung Höcke vor Gericht steht, in der NS-Zeit nicht besonders präsent gewesen sei.
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