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Kommentiert wird das AfD-Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster.

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster hat mit seinem Urteil eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom März 2022 bestätigt.

"Da kann die AfD sich noch so oft in der Opferrolle suhlen, zwei Gerichte haben nun schon bestätigt, dass der Verfassungsschutz zu Recht aktiv ist – die Beobachtung als rechtsextremer Verdachtsfall hat sie sich selbst zuzuschreiben, ebenso die Einstufung als gesichert rechtsextrem in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt."

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