Für einen Ermittlungsfall hat die Polizei in Brandenburg ein Gesichtserkennungssystem eingesetzt. Das Innenministerium hält es für ein hilfreiches Instrument. Doch auch rechtliche Bedenken werden laut.
Für einen Ermittlungsfall hat die Polizei in Brandenburg ein Gesichtserkennungssystem eingesetzt. Das Innenministerium hält es für ein hilfreiches Instrument. Doch auch rechtliche Bedenken werden laut.
Eine Sprecherin des Brandenburger Innenministeriums in Potsdam teilte der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit: "Das Landeskriminalamt des Polizeipräsidiums nahm das System der Polizei Sachsen im Rahmen der polizeilichen Amtshilfe in einem Fall im Jahr 2024 im Rahmen der Bekämpfung der Eigentumskriminalität in Anspruch.
Das System könne bei Eigentumsdelikten zum Einsatz kommen, aber etwa auch zur Aufklärung von Enkeltrick-Betrugsfällen, Raubstraftaten, schwerer grenzüberschreitender Kriminalität und Drogenkriminalität. "Wichtig ist dabei zu beachten, dass grundsätzlich in jedem Einzelfall eines Einsatzes dieser Technik richterliche Beschlüsse vorliegen müssen.
Es erfolge keine Vorratsdatenspeicherung, so das Innenministerium. "Bei dem in Rede stehenden System handelt es sich nicht um Kesy 2.0 oder dessen Einführung durch die Hintertür." Die Anwendung der automatischen Kennzeichen-Erfassung in Brandenburg - das sogenannte Kesy-System - war rechtswidrig. Es stand wegen Datenschutz-Bedenken in der Kritik.
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