Der Landkreis Oberallgäu hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die erlaubt, Biber unter bestimmten Bedingungen abzuschießen. Dagegen will der Bund Naturschutz Klage einreichen. Wie beide Seiten argumentieren.
In einer neuen Allgemeinverfügung erlaubt der Landkreis Oberallgäu, dass Biber künftig unter bestimmten Voraussetzungen gefangen und abgeschossen werden dürfen. Das will der Bund Naturschutz so nicht hinnehmen und hat nun angekündigt, eine Klage dagegen einreichen zu wollen. Das hat eine Sprecherin der Kreisgruppe Kempten-Oberallgäu des Bund Naturschutz auf BR-Anfrage bestätigt.
Für den Fang dürfen nur geeignete Fallen und beim Abschuss mit Pistolen oder Revolvern nur spezielle Patronen verwendet werden. Einen Biber töten darf auch nur, wer die erforderlichen Kenntnisse dafür nachweisen kann und von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Oberallgäu dafür bestellt worden ist.
Das Fundament der 1888 eröffneten Bahnlinie sei nicht stabil genug. Wenn man 11,5 Meter in die Tiefe müsse, um einen Damm zu stabilisieren, dann müsse insgesamt die Bodenbeschaffenheit, auf welcher der Druck der Bahn lastet, nicht ausreichend sein. "Dies kann nicht auf die Tätigkeit des Bibers zurückgeführt werden.
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