Die Bundesregierung plant eine Gehaltsanpassung für Staatsdiener, um sie finanziell besser als Bürgergeld-Empfänger zu stellen.
Die Bundesregierung plant eine umfassende Gehaltsanpassung für Staatsdiener, die rückwirkend ab 2021 gelten soll. Ziel ist es, insbesondere Beamte in niedrigeren (sogenannten) Besoldungsgruppen finanziell besser zu stellen als Bürgergeld -Empfänger. Besonders profitieren sollen Berufsanfänger und Beamte in niedrigen Besoldungsgruppen. Hintergrund der Entscheidung ist auch das Ziel, den Staatsdienst attraktiver zu machen. Die Ausgaben hat die Bundesregierung offenbar auch schon berechnet.
Insgesamt soll die Maßnahme 403,6 Millionen Euro kosten. Allein in diesem Jahr wird mit Mehrausgaben von 147,6 Millionen Euro gerechnet. Derzeit liegt der durchschnittliche Bruttoeinkommen eines Bundesbeamten bei 33.000 Euro, wie die aktuelle Besoldungstabelle des Beamtenbundes und Tarifunion (DBB) zeigt. Zusätzlich bekommen Beamte jährlich einen Familienzuschlag von 5891 Euro sowie ein neu eingeführter Mietzuschlag (Alimentativer Ergänzungszuschlag) von 5760 Euro. Macht Bruttoeinkünfte in Höhe von 47.664 Euro. Davon gehen Lohnsteuer, PKV-Beitrag, Rundfunkbeitrag und Sozialtarif ab. Doch der Staatsbeamte bekommt auch Kindergeld in Höhe von 6000 Euro ausbezahlt, so die Annahme des Bundesinnenministeriums. Zusammen mit dem Kindergeld hätte der Bundesbeamte durch die neuen Anpassungen jährliche Nettoeinkünfte von 6000 Euro. Damit der Vergleich mit einem Bürgergeldempfänger deutlicher wird, nimmt das Bundesinnenministerium an, dass der Partner des Staatsbeamten einen Mini-Job ausübt und dabei ein Nettogehalt von 538 Euro verdient. In diesem Fall steigen die Netto-Einkünfte der vierköpfigen Familie pro Jahr auf insgesamt 54.386 Euro. Wichtig für die Berechnung: Das Bundesinnenministerium schreibt auch, dass die Summe am Ende höher ausfällt. Hintergrund ist, das besonders beim Kindergeld seit 1. Januar 2025 höhere Werte gelten (s. Tabelle). Konkret nicht 6000 Euro, sondern 6120 Euro. Die Summe stellt sich wie folgt dar: Der Regelbedarf beträgt 22.152 Euro pro Jahr, basierend auf zwei volljährigen, erwerbsfähigen Personen und zwei minderjährigen Kindern. Zusätzlich werden Wohnkosten, Heizkosten, Schulbedarf, Teilhabe, Schulausflüge, Klassenfahrten, Kinderbetreuungskosten sowie die Mittagsverpflegung erstattet. Insgesamt belaufen sich die Zuschüsse auf 19.589 Euro. Das Bürgergeld ersetzt seit 2023 das sogenannte „Hartz IV“-System in der sozialen Grundsicherung. Seit seiner Einführung durch die Ampel-Koalition kritisieren Experten und Politiker, dass das neue Bürgergeld Menschen zur Arbeitslosigkeit ermutige. Allerdings gilt auch: Anders als Bürgergeld-Empfänger können Staatsdiener durch Gehaltsanpassung, Weiterbildung oder Beförderung in eine höhere Besoldungsgruppe aufsteigen, was automatisch zu einer Gehaltserhöhung führt. Zum Beispiel von der Besoldungsgruppe A4 zu A5 oder A6.
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