Der Bundesgerichtshof hat die Haftstrafe von 14 Jahren gegen Jennifer W. wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit bestätigt. Sie hatte im Irak zugesehen, wie in ihrem Hof ein versklavtes jesidisches Kind starb.
des Münchner Oberlandesgerichts rechtskräftig. Der BGH wies die Revision von Jennifer W. als"offensichtlich unbegründet" zurück. Die aus Lohne im Landkreis Vechta stammende W. hatte laut dem Münchner Urteil tatenlos dabei zugesehen, wie ihr damaliger Mann ein versklavtes, fünf Jahre altes Mädchen im Irak bei großer Hitze in praller Sonne an ein Fenstergitter band. Dort starb das Kind qualvoll. W.
war 2021 in einem ersten Prozess wegen dieses Verbrechens sowie wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vom OLGworden. Dabei wurde als Einzelstrafe für den Tod des Mädchens eine neunjährige Gefängnisstrafe verhängt. Das Gericht nahm jedoch nur einen minderschweren Fall an. DeshalbIn einem zweiten Verfahren schloss das Gericht einen minderschweren Fall aus und verhängte eine höhere Strafe.
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