Das Bundeskabinett hat sich mit der Einführung der elektronischen Fußfessel als Schutzmaßnahme gegen häusliche Gewalt beschäftigt. Ein neuer Gesetzesentwurf sieht vor, dass Familiengerichte in Hochrisikofällen die elektronische Aufenthaltsüberwachung anordnen können. Täter sollen zudem zur Teilnahme an Anti-Gewalt-Kursen verpflichtet werden können.
In den Ländern gibt es sie teilweise schon - die elektronische Fußfessel als Instrument zum Schutz von Frauen vor gewalttätigen Ex-Partnern. Jetzt hat sich das Bundeskabinett damit beschäftigt.für den Täter künftig besser schützen. Dazu hat das Kabinett eine Formulierungshilfe zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes beschlossen. Ob der Entwurf noch vor der Wahl am 23. Februar im Bundestag verabschiedet wird, ist allerdings fraglich.
Er sieht vor, dass Familiengerichte in Hochrisikofällen künftig eine elektronische Aufenthaltsüberwachung anordnen können. Außerdem sollen Täter zur Teilnahme an Anti-Gewalt-Kursen verpflichtet werden können.ein Mann seine Partnerin", sagte der parteilose Bundesjustizminister Volker Wissing. Deshalb dulde der Kampf gegen häusliche Gewalt keinen Aufschub.
Die Länder sind in der Frage teils schon weiter. In Sachsen wurde diese Woche mitgeteilt, im Freistaat werde nun erstmals eine Fußfessel nach spanischem Modell angewandt, um einevor häuslicher Gewalt zu schützen.
Im spanischen Modell werden keine festen Verbotszonen, etwa der Wohnort oder der Arbeitsplatz, überwacht. Stattdessen geht es darum, den Abstand zwischen Täter und Opfer im Blick zu behalten. Das Opfer trägt dabei eine GPS-Einheit mit sich. Befindet sich der Täter mit der Fußfessel - absichtlich oder unabsichtlich - in seiner Nähe wird ein Alarm bei der Polizei ausgelöst. Gleichzeitig erhält das Opfer einen Warnhinweis.
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