Im Klimaschutzgesetz sind Vorgaben zur Reduktion der Treibhausgase festgelegt. Nun fordert ein Gericht mehr Maßnahmen der Bundesregierung, damit die Ziele auch erreicht werden.
Protestaktion vor dem Oberverwaltungsgericht - Vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg protestierten Aktivisten der Deutschen Umwelthilfe. - Foto: Paul Zinken/dpa
Die Bundesregierung muss ihr Klimaschutzprogramm nachschärfen. Das entschied nun das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Die bisher aufgelisteten Maßnahmen reichten nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen, urteilten die Richter und gaben damit zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe statt. In seiner bisherigen Form erfülle das im vergangenen Oktober beschlossene Programm nicht vollständig die gesetzlichen Vorgaben.
Die Umwelthilfe war zuletzt schon einmal juristisch gegen die Klimapolitik der Bundesregierung vorgegangen und hatte im November 2023 einen Sieg errungen. Damals hatte das OVG Berlin-Brandenburg geurteilt, dass die Regierung ein Klima-Sofortprogramm in den Sektoren Verkehr und Gebäude auflegen muss. Dagegen läuft die Revision beim Bundesverwaltungsgericht.
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