Bundesverfassungsgericht bestätigt: Auslieferung nach Ungarn unzulässig

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Bundesverfassungsgericht bestätigt: Auslieferung nach Ungarn unzulässig
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Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die Auslieferung einer Person nach Ungarn im Zusammenhang mit Angriffen auf Rechtsextremisten unzulässig war. Die Person, die sich selbst als non-binär identifiziert, wurde in Deutschland verhaftet und trotz eines vorläufigen Eilbeschluss des Bundesverfassungsgerichts nach Ungarn ausgeliefert.

. Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg sieht aber keine Möglichkeit, die Person zurück nach Deutschland zu holen. »Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht s haben wir selbstverständlich zur Kenntnis genommen«, sagte dieBadenberg verwies darauf, dass die Person auf Antrag der Staatsanwaltschaft nach einer Entscheidung des Berliner Kammergerichts nach Ungarn ausgeliefert wurde.

Badenberg sagte weiter: »Und ansonsten ist das natürlich eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die sowohl von der Generalstaatsanwaltschaft, aber auch vom Kammergericht zur Kenntnis genommen und bei künftigen ähnlichen Fällen entsprechend berücksichtigt werden wird.

Die in der linken Szene als »Maja« bekannte Person wurde in Jena geboren und wurde im Dezember 2023 in Berlin verhaftet. Dann war sie nach Angaben ihres Rechtsanwalts in Dresden inhaftiert. Deutschland lieferte sie schließlich im vorigen Juni nach Ungarn aus – obwohl das Bundesverfassungsgericht dies in einem Eilbeschluss vorläufig untersagt hatte.

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