Bundesverwaltungsgericht: BND-Einsätze des Staatstrojaners Pegasus sind geheim​

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Bundesverwaltungsgericht: BND-Einsätze des Staatstrojaners Pegasus sind geheim​
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Der BND muss keine Auskunft über Ankauf und Nutzung der Spyware Pegasus geben, hat das Bundesverwaltungsgericht auf Klage von FragDenStaat hin entschieden.​

Der Bundesnachrichtendienst muss keine Auskunft dazu geben, ob er die umstrittene Spionagesoftware Pegasus der israelischen NSO Group angekauft hat. Auch ob und wie die Agenten die Software verwenden, muss der BND nicht öffentlich machen, hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag entschieden.Laut dem Urteil stehen einem Auskunftsbegehren "überwiegende öffentliche Interessen entgegen".

Semsrott, der sich vom Mainzer Staatsrechtler Matthias Bäcker vertreten ließ, hielt dagegen, dass Pegasus aus der Ferne auf Smartphones gespielt werde und dann unbemerkt Anrufe, Fotos und verschlüsselte Nachrichten ausspähen sowie sogar integrierte Mikrofone und Kameras aktivieren könne. Autoritäre Regime. Daher bestehe ein Interesse der Öffentlichkeit daran, was der BND damit mache.

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