Corona-Arbeitsschutzverordnung aufgehoben: Was gilt noch?

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Nicht nur die Maskenpflicht im Fernverkehr gilt nicht mehr. Die Regierung hat auch die spezielle Sars-Cov-2-Arbeitsschutzverordnung aufgehoben. Aber auch weiterhin haben die Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten. 👇

Während Corona hat manches nicht geklappt. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ist sich aber in einem sicher: "Die Corona-Arbeitsschutzverordnung hat in der Vergangenheit und insbesondere in der Hochphase der Pandemie wichtige Dienste geleistet." Diese spezielle Verordnung hatte die Regierung einst erlassen, um eine Ansteckung im Betrieb und der Verwaltung zu verhindern und damit Arbeits- oder Produktionsausfälle zu vermeiden. Sie galt bundesweit.

Die noch gültige Corona-Arbeitsschutzverordnung zählte konkrete Maßnahmen auf wie Abstandsregeln oder die Handhygiene. Ab 2. Februar gibt es nun keine einheitlichen Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz mehr.Arbeitgeber haben immer eine Fürsorgepflicht Das Auslaufen der Corona-Arbeitsschutzverordnung dürfte kaum praktische Auswirkungen am Arbeitsplatz haben, heißt es auf Nachfrage bei der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern. Die IHK weist darauf hin, dass der Arbeitgeber laut den allgemeinen Arbeitsschutz-Bestimmungen grundsätzlich eine Fürsorgepflicht für die Beschäftigten hat. Er sollte also weiterhin auch etwas zu ihrem Schutz vor einer Infektion beitragen.

Das Bundesarbeitsministerium erinnert vor allem an die AHA+L-Regel: Abstand halten, Hygiene beachten, Atemschutz-Masken tragen, richtig Lüften. Insbesondere bei einem hohen Infektionsgeschehen sollten im Betrieb oder der Verwaltung Kontakte eingeschränkt und vulnerable Personen geschützt werden. Auch das Tragen von Masken am Arbeitsplatz kann laut Ministerium Sinn ergeben, wenn Personen typische Erkältungssymptome aufweisen.

Wem die Fürsorgepflicht seines Arbeitgebers nicht ausreicht, der sollte sich an die Berufsgenossenschaft oder die zuständige Arbeitsschutzbehörde wenden. In Bayern sind das die Gewerbeaufsichtsämter."Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach.

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