Nach Ansicht von Datenschützern benachteiligt die Bahn Menschen, die keine Handynummer oder E-Mail-Adresse haben oder diese Daten nicht preisgeben möchten.
. Nach ihrer Einschätzung werden beim Kauf unnötig persönliche Daten abgefragt, zudem seien durch den nahezu exklusiven Online-Vertrieb Millionen von Kunden ausgeschlossen."Menschen ohne Smartphone oder Computer ist der Weg zum vergünstigten Reisen versperrt", kritisierte der hessische Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel. Auch Verbraucher, die besonders auf Datenschutz achten, würden ausgegrenzt.
"Die Digitalisierungsstrategie der Bahn ist wenig rücksichtsvoll gegenüber Menschen, die datenschutzbewusst oder wenig technikaffin sind", kritisierte Roßnagel, der den Vorsitz der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder innehat. "Nicht jeder hat ein Smartphone, nicht jeder hat einen Internetanschluss."
Die Bahn spreche zwar davon, dass ihre Angebote von mehr als 90 Prozent der Kunden online genutzt würden. Im Umkehrschluss bedeute dies aber, dass Millionen von Menschen dies nicht tun. Da das Unternehmen quasi ein Monopol im Zugverkehr in Deutschland habe, trage es eine Gemeinwohlverantwortung, bekräftigte Roßnagel. Beim Online-Kauf müssten neben dem Namen des Reisenden auch Handynummer oder E-Mail-Adresse angegeben werden.
Er wende sich aber gegen einen unnötigen Zwang zur Preisgabe von Daten. Eine Individualisierung eines Tickets – etwa zur Vorbeugung von illegalem Weiterverkauf – sei auch mit anderen Methoden möglich, argumentierte Roßnagel. "Die zwangsweise Erhebung von E-Mail-Adresse oder Smartphone-Nummer ist datenschutzrechtlich unzulässig", sagte er. Die Bahn erhebe nicht die geringstmögliche Anzahl an Daten, sondern die für sie interessanten Daten.
"Wir möchten unsere Reisenden bei Änderungen zu ihrer Fahrt informieren, zum Beispiel bei Gleiswechseln oder Verspätungen", erläuterte sie. Dazu müsse die Bahn die Kunden und Kundinnen aber erreichen können und benötige daher einen Kontakt – eine E-Mail-Adresse oder eine Mobilfunknummer. Diese würden ausschließlich zur Übermittlung der Tickets und für Informationen zur Reise genutzt.
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