Die Deutsche Umwelthilfe gewinnt erneut vor Gericht gegen die Bundesregierung. Doch was bringt solch ein Urteil? Und wer ist überhaupt berechtigt, mehr Kl...
Nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe verdonnert ein Gericht die Bundesregierung zu mehr CO2-Einsparung. Doch was bringt solch ein Urteil? Und wer ist überhaupt klageberechtigt? hat mit einer Verbandsklage vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erreicht, dass die Bundesregierung beim Klimaschutz nachschärfen muss.
Die Umwelthilfe geht davon aus, dass die bisherigen Maßnahmen zur CO2-Reduktion in den Sektoren Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft nicht genügen, um die festgelegten Klimaziele zu erreichen. Laut Klimaschutzgesetz müssen diese Emissionen insgesamt bis 2030 um mindestens 65 Prozent gegenüber 1990 sinken; 2023 waren es nur rund 46 Prozent. Die DUH fordert unter anderem ein Tempo 100 auf Autobahnen und Tempo 30 innerorts.
Die DUH-Aktivisten aus Radolfzell mit Sitz in Berlin sind für ihre Klagefreudigkeit geliebt und gefürchtet – je nach Perspektive. Aber lässt sich dasdurch Menschenhand zerstört wird. Dazu zählen etwa das Naturschutzgesetz, das Wasserrecht, das Immissionsschutzgesetz, das Abfallrecht, aber auch im weiteren Sinne das Energie- oder Gentechnikrecht und viele mehr.
Privatleute können klagen, wenn sie ihre Rechte durch eine behördliche Entscheidung verletzt sehen, weil sie ihre Gesundheit oder ihr Eigentum gefährdet.
Derweil versucht die Ampel, das Klimaschutzgesetz aufzuweichen. Durch eine geänderte Fassung sollen die verpflichtenden Sektorenziele zur CO2-Minderung für die einzelnen Ministerien entfallen. Dieses Ansinnen wird von Umweltverbänden heftig kritisiert, sie fordern die Opposition auf, das Vorhaben im Bundesrat in den Vermittlungsausschuss zu überweisen. Vor allem das Verkehrs- und das Bauministerium liegen dramatisch hinter den Klimavorgaben zurück.
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