Das Verfahren der AfD gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz dürfte noch Monate weiter gehen. Die Anwälte der AfD setzen in ihrer Prozess-Taktik aufs Verzögern.
Das Verfahren der AfD gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz dürfte noch Monate weiter gehen. Die Anwälte der AfD setzen in ihrer Prozess-Taktik aufs Verzögern.eines nicht vorwerfen kann, dann, dass sie sich keine Gedanken darüber gemacht hätten, wie das Oberverwaltungsgericht möglichst viele Sitzungstage ansetzen muss: 210 Beweisanträge hatten sie vorbereitet.
Gegen die Anträge an sich war juristisch nichts einzuwenden. Das Prozessrecht schreibt das Verlesen in der mündlichen Verhandlung vor. Doch die Art, wie die AfD-Anwälte die Anträge stellten sorgte dafür, dass sich das Verfahren schon an diesen beiden ersten in die Länge zog: Jeder Antrag wurde einzeln verlesen, auch wenn sich beim darauffolgenden Antrag nur der Name des Zeugen änderte.
Zu den relevanten inhaltlichen Fragen kamen das Gericht und die Vertreter von Verfassungsschutz und AfD deshalb kaum, dabei geht es für die AfD um viel: Solange das Gericht der AfD nicht Recht gibt, darf der Verfassungsschutz die Partei weiterhin mit allen nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten, die das Gesetz erlaubt. Vor allem darf die Behörde V-Leute in die AfD einschleusen, sodass die Partei Spitzel in ihren eigenen Reihen vermuten muss.
Die Idee, deutsche Staatsbürger unterschiedlich zu behandeln je nach dem, ob sie beispielswiese weiß oder schwarz sind, verstößt laut dem Bundesverfassungsgericht gegen die Menschenwürde und somit gegen die Verfassung.
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