Die Vergütung von Vertragsärzten: Ein Thema der Diskussion im Bundestag

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Die Vergütung von Vertragsärzten: Ein Thema der Diskussion im Bundestag
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Kathrin Vogler, Abgeordnete der Linken, hat die Bundesregierung nach der angemessenen Vergütung von Vertragsärzten befragt. Die Antwort des Gesundheitsressorts legt dar, dass die Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen die primäre Verantwortung für eine angemessene Vergütung trägt. Der Bewertungsausschuss verwendet das Standardbewertungssystem, das den kalkulatorischen Arztlohn als Referenzwert heranzieht. Dieser Wert orientiert sich am Einkommen angestellter Kollegen in kommunalen Kliniken. Die Abfrage von Kathrin Vogler wirft die Frage nach dem tatsächlichen Einkommen von Vertragsärzten im Vergleich zu angestellten Kollegen in den Fokus.

Die Linke-Gruppe im Bundestag hat sich in einem Schreiben an die Bundesregierung über die Vergütung von Vertragsärzte n Gedanken gemacht. Abgeordnete Kathrin Vogler wollte wissen, inwieweit die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eine angemessene Vergütung sicherstelle und ob Vertragsärzte im Sinne der GKV-Patienten 51 Stunden pro Woche Leistungen erbringen würden.

Die Parlamentarische Staatssekretärin Sabine Dittmar aus dem Gesundheitsressort antwortete, dass die Verantwortung für eine angemessene vertragsärztliche Vergütung primär bei der Selbstverwaltung der Ärztinnen und Ärzte sowie der Krankenkassen liege. Der Bewertungsausschuss (BA), paritätisch mit Vertretern der GKV und des KBV besetzt, berechne betriebswirtschaftliche Leistungspreise anhand des Standardbewertungssystems. Ein Faktor in dieser Rechnung sei der kalkulatorische Arztlohn, der sich nach dem Opportunitätskostenprinzip am Einkommen angestellter Kollegen in kommunalen Kliniken orientiere.Als Referenzwert wurde der kalkulatorische Arztlohn zuletzt im Rahmen der EBM-Reform 2020 auf 117.060 Euro festgelegt. Es sei jedoch wichtig zu beachten, dass dieser Wert nicht mit dem tatsächlichen Einkommen eines Arztes identisch sei, wie die Antwort aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) klarstellt. Die vom BA ebenfalls reziprok zum kalkulatorischen Lohn veranschlagten 51 Wochenstunden dienten lediglich als relevanten Zeitraum für die ärztliche Tätigkeit im Rahmen der Leistungsbewertung im Standardbewertungssystem. Der kalkulatorische Arztlohn bildet zusammen mit dem Kostensatz für Technik und Praxisführung (technischer Leistungsanteil) die entscheidende Größe für die Preisfindung der Gebührenordnungspositionen des EBM. Erstmals wurde der kalkulatorische Arztlohn im Jahr 2003 auf 95.552,81 Euro festgelegt und vier Jahre später auf 105.571,43 Euro angehoben. Im Jahr 2014 forderte der damals frisch gewählte KBV-Vorsitzende Dr. Andreas Gassen in einem Gespräch mit der Ärzte Zeitung, den kalkulatorischen Arztlohn auf 133.000 Euro pro Jahr zu setzen. Zum Vergleich: An kommunalen Kliniken angestellte Ärzte haben aktuell (Stand Mitte 2024) ein Tarifeinkommen ab dem 4. Jahr von 74.079 Euro. Ein Facharzt im 4. Jahr verdient 90.779 Euro und ein Oberarzt ab dem 1. Jahr 104.910 Euro, ab dem 4. Jahr 111.076 Euro

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