Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen Verstoßes gegen die Meinungsfreiheit verurteilt. Das Gericht beschäftigte sich mit dem Fall von sechs Russen, deren Internetseiten und Onlineangebote wegen der „Förderung von Homosexualität von Minderjährigen“ blockiert worden waren.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ( EGMR ) hat Russland am Dienstag wegen Verstoßes gegen die Meinungsfreiheit verurteilt. Das Gericht beschäftigte sich mit dem Fall von sechs Russen, deren Internetseiten und Onlineangebote wegen der „Förderung von Homosexualität von Minderjährigen“ blockiert worden waren. Der EGMR sah darin einen Verstoß gegen Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Recht auf freie Meinungsäußerung garantiert.
Die Russen betrieben verschiedene Internetseiten und Gruppen in Online-Netzwerken, darunter die für die LGBTQ-Gemeinschaft wichtige Seite www.gay.ru und das Onlineprojekt „Kinder-404. LGBT-Jugendliche“. In Russland wurden sie wegen der Ordnungswidrigkeit der „Förderung von nicht-traditionellen sexuellen Beziehungen“ verurteilt, deren Verstoß mit einer Geldstrafe geahndet wird. Der Zugang zu ihren Onlineangeboten wurde blockiert. Nach Ansicht der Straßburger Richter wird durch die Blockade jedoch Kindern der Zugang zu Informationen verwehrt, „welche gleichgeschlechtliche Beziehungen als gleichwertig zu Beziehungen zwischen Menschen unterschiedlichen Geschlechts darstellen“, was einen Verstoß gegen die freie Meinungsäußerung darstellt. In weiteren Fällen verurteilte das Gericht Russland zudem wegen der Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens und Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot. Antragsteller waren drei russische Staatsbürger, darunter ein homosexuelles Paar, deren persönliche Daten über ihre sexuelle Orientierung in Online-Netzwerken veröffentlicht worden waren. Alle leben mittlerweile als Flüchtlinge im Ausland. Russland wurde zwar nach Beginn des Angriffskriegs auf die Ukraine im Februar 2022 aus dem Europarat ausgeschlossen und ist seit September 2022 nicht mehr Teil der Konvention – für bis dahin begangene Verstöße muss sich das Land aber dennoch verantworten
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