Elektronische Patientenakte 3.0: Psychologin sieht hohes Stigmatisierungsrisiko

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Elektronische Patientenakte 3.0: Psychologin sieht hohes Stigmatisierungsrisiko
Opt-InOpt-OutElektronische Patientenakte (Epa)
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2025 soll die elektronische Patientenakte 3.0 durchstarten, doch laut der Diplom-Psychologin Susanne Berwanger birgt sie Risiken. Darüber haben wir gesprochen.

Der Berufsverband Deutscher der Psychologinnen und Psychologen setzt sich seit Jahren für einen besseren Gesundheitsdatenschutz ein. Das "Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur", kurz Patientendatenschutzgesetz , hat der Verband scharf kritisiert und mit einer ausführlichen Begründung abgelehnt.

Susanne Berwanger: Unsere größte Sorge ist, dass hochsensible Daten, speziell solche aus dem psychotherapeutischen und psychiatrischen Bereich, nicht ausreichend geschützt sind. Diese Daten können zum Beispiel standardmäßig von fachfremden Behandelnden und deren beruflichen Gehilfen eingesehen werden, was ein erhebliches Stigmatisierungsrisiko birgt.

Jetzt sind Behandelnde verpflichtet, den Entlassbrief aus der ePA der Patient:in hochzuladen, wenn kein Widerspruch vorliegt und es für zum Beispiel die Anamneseerhebung relevant erscheint. Geht ein Patient also nach einer psychiatrischen Klinikbehandlung zur Orthopäd*in oder zu einer anderen Arzt:in, dann können diese die Informationen sehen.

Patient:innen können Dateien nicht feingranular einer bestimmten Behandelnden, etwa der Psychiaterin, freigeben. Wenn jetzt Patient:innen aus der Psychiatrie entlassen sind und nicht möchten, dass alle Mitbehandelnden oder Apotheken den Arztbrief lesen können, sondern nur die Psychiaterin und der Hausarzt, dann funktioniert das nicht. Die meisten Einstellungen der ePA betreffend Datensicherheit gehen nur mit der App der Krankenkassen.

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Opt-In Opt-Out Elektronische Patientenakte (Epa)

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