Gesetzlich Versicherte müssen entscheiden: Elektronische Patientenakte anlegen lassen oder widersprechen? Ein Pro und Contra für jede Lebenslage.
E in paar Mal werden wir noch wach – und dann haben die Krankenkassen auch schon die elektronischen Patientenakten für ihre Versicherten eingerichtet. Am 15. Januar startet die Einführung mit drei Modellregionen in Hamburg, Nordrhein-Westfalen und im bayerischen Franken. Ab dem 15. Februar soll die elektronische Patientenakte dann für alle gesetzlich Versicherten nutzbar sein, die nicht zuvor von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht haben.
Vorher sind es die Eltern – inklusive entsprechender Zugriffsrechte. Möchte unsere Patientin etwa ohne das Wissen der Eltern ein Gespräch über sexuell übertragbare Krankheiten und Schwangerschaften mit ihrer Gynäkologin führen, wird das ein Problem. Das Dilemma: Die Praxen sind gesetzlich verpflichtet, die ePa zu befüllen, wenn es eine gibt. Gleichzeitig gilt aber die Schweigepflicht. Der Widerspruch ist bislang nicht gelöst.
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