Eine Whatsapp-Nachricht mit dem Grimassen-Emoji 😬 ist keine Zustimmung zu einem Antrag eines Vertragspartners. Ein säumiger Ferrari-Händler hat das Nachsehen.
können Verträge ändern, selbst wenn Schriftform vereinbart ist. So sieht es das Oberlandesgericht München. Doch legt es die Nachricht "Ups 😬" nicht als Zustimmung des Absenders zu einer Änderung eines Vertrages aus. Das hat Auswirkungen auf den durchgefallenen Verkauf eines Nobelsportwagens.Ein Autohändler und ein Betreiber einer Immobilienfirma vereinbarten am 19.
Im Juli forderte der Händler den vollen Kaufpreis gegen Übergabe des Autos im August, was den Ex-Kunden aber nicht interessierte. Auch eine zweite Forderung im September nach einem auf 526.713,04 Euro reduzierten Kaufpreis war nicht erfolgreich. Schließlich verkaufte der Händler das erheblich verspätete Kraftfahrzeug um 389.000 Euro an jemand anderen.
Willensäußerungen können laut OLG München grundsätzlich auch mittels Emoticons erfolgen. Diese müssten dann im Einzelfall, abhängig von Kontext und Beteiligten, ausgelegt werden. Sprachnachrichten oder Videos würden das Schriftformgebot jedoch nicht erfüllen, merkt das OLG München noch an, was im konkreten Fall aber keine Rolle spielt.
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