EQS-HV: paragon GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2024 in Delbrück mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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EQS-News: paragon GmbH & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung paragon GmbH & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2024

Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen.

d)Die Ermächtigungen unter Buchstabe b) und c) können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden. Vergütungsbericht der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 Ein mehrjähriger variabler Vergütungsanteil wurde nicht vereinbart. Schließlich umfasst die Gesamtvergütung noch einen Versorgungsaufwand nach IAS 19 für Klaus Dieter Frers. Dieser wird gem. DCGK als Bestandteil der Gesamtvergütung mit aufgenommen, auch wenn es sich dabei nicht um eine neu gewährte Zuwendung im engeren Sinne handelt, sondern eine Entscheidung des Aufsichtsrats in der Vergangenheit weiterwirkt.

Der variable Vergütungsbestandteil in Abhängigkeit vom EBITDA und der wirtschaftlichen Lage des Konzerns wird grds. jährlich mit den Gesellschaftern der paragon GmbH vereinbart. Diese variable Komponente ist auf 60 % der Festvergütung gedeckelt . Der so festgesetzte Vergütungsbestandteil wird jedoch nur zu 30 % an den Geschäftsführer ausbezahlt, der Restbetrag wird einem virtuellen Tantiemekonto des Geschäftsführers gutgeschrieben.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die im Berichtsjahr gewährten Zuwendungen der Mitglieder der Geschäftsführung. Vergleichende Darstellung der jährlichen Veränderung der Vergütung der Geschäftsführung mit der Ertragsentwicklung des paragon Konzerns und der durchschnittlichen Vergütung der Mitarbeiter Für den Vergleich mit der Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer wird auf die durchschnittliche Vergütung der Belegschaft des paragon Konzerns abgestellt.Gemäß § 113 Abs. 3 Sätze 1 und 2 AktG ist von der Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu beschließen. In der Hauptversammlung am 31.

Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs.

Die persönlich haftende Gesellschafterin hat zu Tagesordnungspunkt 7 gemäß § 203 Abs. 2 AktG i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen schriftlichen Bericht über den sog. erleichterten Bezugsrechtsausschluss gemäß § 186 Absatz 4 Satz 3 AktG erstattet. Der Bericht wird wie folgt bekannt gemacht: Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung ist durch einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages bzw. den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, also auf den 21. Mai 2024, 24:00 Uhr, .

Die Aktionäre, die diesen Service in Anspruch nehmen wollen, senden die Vollmacht mit Weisungen bitte spätestens bis 11. Juni 2024, 18:00 Uhr, an:E-Mail: [email protected] Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt die Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG

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