Die Kölner Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen nach dem tödlichen Arbeitsunfall im Phantasialand Brühl eingestellt. Der Verdacht gegen zwei Mitarbeiter wegen fahrlässiger Tötung konnte sich nicht erhärten. Die Staatsanwaltschaft stellte fest, dass der Verstorbene trotz seiner Erfahrung eigenverantwortlich in den Schienenbereich eingetreten ist, wo er von einem Wagen der Achterbahn 'Taron' erfasst wurde.
Die Kölner Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen nach dem tödlichen Arbeitsunfall im Phantasialand Brühl eingestellt.
Nach dem tödlichen Unfall im Phantasialand vergangenen März hatte die Staatsanwaltschaft gegen zwei Mitarbeiter des Freizeitparks wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Doch der Verdacht gegen die beiden Beschuldigten habe sich nicht erhärtet, so ein Sprecher.
Im März vergangenen Jahres war der Mitarbeiter während Wartungsarbeiten von einem Wagen der Achterbahn"Taron" erfasst worden. Der Techniker erlitt dabei so schwere Kopfverletzungen, dass er noch an der Unfallstelle starb. Besucher befanden sich zum Unfallzeitpunkt keine im Phantasialand, da der Freizeitpark sich noch in der Winterpause befand.
Phantasialand Unfall Achterbahn Ermittlungen Arbeitsunfall
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