Die Würfel sind gefallen: Die AfD darf ein rechtsextremistischer Verdachtsfall bleiben! Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienst...
Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster am Montagmorgen entschieden – eine schwere Hypothek für die rechtspopulistische Partei im beginnenden Europawahlkampf.Ganz Deutschland sprach über eine AfD-Umfrage. Jetzt soll sie komplett falsch sein!
Dagegen war die AfD in die Berufung vor dem OVG Münster gegangen. Dort hatten ihre Anwälte dann versucht, den Prozess mit einer wahren Flut von Befangenheitsanträgen und anderen Verfahrenstricks zu verlangsamen und zu torpedieren. Kein Wunder, denn über der AfD schwebt noch eine ganz andere Gefahr: Nach einer Bestätigung des Urteils aus der ersten Instanz ist der Weg frei, die Partei in einem nächsten Schritt als „gesichert extremistische Bestrebung“ einzustufen. Einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge arbeiten die Verfassungsschützer schon lange an einem Folgegutachten, in dem es um das Verhältnis der Partei zu Putins Russland gehen soll.
Der letzte Strohhalm für die AfD: Sie können vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in eine mögliche Revision ziehen. Hier wird das Urteil aus Münster aber nur auf Rechtsfehler geprüft, es können keine neuen Beweisanträge mehr vorgetragen werden.
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