Der neue Anspruch der Verbraucher auf Reparatur defekter Geräte wie Smartphones oder Waschmaschinen soll die Kreislaufwirtschaft beflügeln.
verabschiedet. Der neue Anspruch gilt für Produkte, für die im EU-Recht schon Reparaturanforderungen mit dem Ökodesign-Ansatz bestehen. Das sind Smartphones, Tablets, Server, Bildschirme, Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlschränke und Schweißgeräte sowie bald auch Staubsauger.. Die Richtlinie verpflichtet Verkäufer, Reparaturen anzubieten, wenn Produkte während der gesetzlichen zweijährigen Gewährleistungsfrist versagen.
Hersteller werden verpflichtet, öffentlich Angaben über ihre Reparaturleistungen zu machen. Dabei müssen sie insbesondere auch angeben, wie viel die gängigsten Reparaturen ungefähr kosten werden. Originalteile für technisch reparierbare Geräte sind zu einem angemessenen Preis bereitzustellen.
Jeder Mitgliedsstaat muss ferner mindestens eine Maßnahme zur Förderung von Reparaturen einführen wie Gutscheine, Kurse, Informationskampagnen oder die Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Reparaturleistungen.
Künftig sollen so nur noch Produkte auf den Binnenmarkt kommen, die ressourcensparend hergestellt wurden, langlebig und energieeffizient sind. Die Verordnung gilt grundsätzlich für fast alle Warenkategorien, also etwa für Geschirrspüler, Fernseher, Telefone, Laptops, Fenster und Ladegeräte. Außen vor bleiben etwa Autos, wenn für sie in anderen Gesetzen schon einschlägige Vorschriften gelten.
Recht Auf Reparatur Ökodesign-Richtlinie
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