EuGH-Urteil zu Booking.com: Hotelbetriebe dürfen günstigere Preise anbieten

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EuGH-Urteil zu Booking.com: Hotelbetriebe dürfen günstigere Preise anbieten
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​Der EuGH hat am Beispiel von Booking.com entschieden, dass Buchungen direkt beim Hotel günstiger sein dürfen als über eine Vermittlungsplattform.

Das höchste europäische Gericht hat zu den sogenannten Bestpreisklauseln des Buchungsportals Booking.com entschieden, dass Hotelbetreiber auf ihren eigenen Websites günstigere Preise anbieten dürfen. Mehr als 60 Hotels hatten gegen diese Klauseln geklagt.Hotelbetriebe, die auf der Plattform ihre Unterkünfte anbieten, müssen Booking.com eine Provision für jede Buchung zahlen.

Das EuGH begründet seine Entscheidung unter anderem damit, dass weite Bestpreisklauseln dafür sorgen können, "dass kleine Plattformen und neu eintretende Plattformen verdrängt werden". Zudem seien "enge Bestpreisklauseln" nicht notwendig, "um die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Hotelreservierungsplattform zu gewährleisten".

Hintergrund ist ein langer Streit zwischen Hotels und Booking.com. Das Bundeskartellamt und der Bundesgerichtshof hatten die Klausel bereits für unwirksam erklärt. Ein Amsterdamer Gericht wollte genau wissen, ob solche Abreden gegen das europäische Kartellverbot verstoßen und hatte dazu den EuGH gefragt.

Für Reisende dürfte das Urteil nur begrenzte Wirkung haben: Booking.com hatte die Bestpreisklauseln im Europäischen Wirtschaftsraum in diesem Jahr bereits abgeschafft. Begründet wurde dies mit dem EU-Digitalgesetz Digital Markets Act . Dieses will mit schärferen Regeln für große Plattformen mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten fördern.

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