Europäischer Gerichtshof: Schlechte Karten für Gegner des Fingerabdrucks im Perso

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Europäischer Gerichtshof: Schlechte Karten für Gegner des Fingerabdrucks im Perso
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Vor dem Europäischen Gerichtshof müssen Überwachungsgegner womöglich bald eine Schlappe hinnehmen. Die Generalanwältin hat den Zwang zum Fingerabdruck bei Personalausweisen für zulässig erklärt. Die Stellungnahme gilt als Vorentscheidung für das Urteil.

– Alle Rechte vorbehaltenDie Pflicht, einen Fingerabdruck für den Personalausweis abzugeben, wird vermutlich bestehen bleiben. Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs , Laila Medina, hat in ihrem Schlussantrag die Abgabe von Fingerabdrücken für europäische Personalausweisdokumenten als zulässig bezeichnet.

Auch wenn die Stellungnahme nicht bindend ist, folgen die Richterinnen und Richter des Gerichts diesen in der Praxis meistens, weswegen die Stellungnahme als Vorentscheidung gesehen werden kann. Ein Termin für die endgültige Urteilsverkündung steht noch nicht fest.damit, dass die Dokumente fälschungssicher sein sollten.

Zudem scheine es „keine im Vergleich zur Abnahme und Speicherung von Fingerabdrücken gleichermaßen geeignete, aber weniger in die Privatsphäre eingreifende Methode zu geben, um das Ziel der Verordnung 2019/1157 auf ähnlich wirksame Weise zu erreichen“, schreibt die Generalanwältin.

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