Expertenkommission gibt Empfehlung​: Abtreibung und Eizellspende liberalisieren​

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Expertenkommission gibt Empfehlung​: Abtreibung und Eizellspende liberalisieren​
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Eine Regierungskommission empfiehlt eine Liberalisierung der bisherigen Abtreibungsregeln. Auch die nicht-kommerzielle Leihmutterschaft und die Eizellspende sollen erlaubt werden.

eingesetzte Expertenkommission empfiehlt, Abtreibung en in den ersten zwölf Schwangerschaft swochen grundsätzlich zu erlauben. Eine grundsätzliche Rechtswidrigkeit der Abtreibung in der Frühphase der Schwangerschaft sei nicht haltbar, erklärte die Juristin Liane Wörner, die die entsprechende Arbeitsgruppe innerhalb der Kommission leitete, bei der Vorstellung der Empfehlungen am Montag in Berlin.

Die Mitglieder der Kommission empfehlen dem Gesetzgeber zudem, die Eizellspende zuzulassen. Eine gesetzliche Grundlage müsse dann darauf beruhen, dass der notwendige Schutz der Spenderinnen und das Kindeswohl gewährleistet würden, sagte die zuständige Sprecherin der Arbeitsgruppe, Claudia Wiesemann. Beim Thema Leihmutterschaft tut sich die Kommission deutlich schwerer. Ein weiteres Verbot sei nachvollziehbar, sagte die zuständige Sprecherin, die Mainzer Juristin Friederike Wapler. Eine Legalisierung sei aber unter engen rechtlichen Voraussetzungen möglich. Zentral wäre dann, dass eine Ausbeutung der Leihmutter rechtlich verhindert werde.

Auch die Vermittlung der Leihmütter müsse uneigennützig und daher nicht-kommerziell organisiert werden. Voraussetzung sei, dass Eltern und Leihmutter sich zum Beispiel durch ein familiäres Verhältnis kennen oder eine Vereinbarung treffen, dass eine Beziehung zwischen beiden Parteien noch über die Geburt hinaus bestehe. Zudem solle eine Leihmutter eine „angemessene Aufwandsentschädigung“ erhalten.

Die von der Bundesregierung vor einem Jahr eingesetzte Kommission legt Empfehlungen vor. Sie übergibt sie heute Mittag der Bundesregierung, die Regierung entscheidet dann, ob sie entsprechende Gesetzesentwürfe erarbeiten will.

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