Bundesinnenministerin Faeser und mehrere juristische Fachverbände dringen darauf, das Gesetzesvorhaben zur Sicherung der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts trotz des Koalitionsbruchs weiter voranzutreiben.
Die maximale Amtszeit der Richter und das Höchstalter von 68 Jahren sollen künftig im Grundgesetz verankert werden, um zu vermeiden, dass diese nach Belieben nachbesetzt werden können.
Es sei sehr wichtig, diese gemeinsam mit der Union formulierten Änderungen noch in dieser Wahlperiode zu beschließen, sagte Faeser der"Rheinischen Post". Auch mehrere juristische Verbände, darunter der Deutsche Anwaltverein, die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche Richterbund, schlossen sich dem Aufruf an. Sie alle betonten die Bedeutung der geplanten Grundgesetzänderung für die Sicherung des Rechtsstaats und der Demokratie.
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts vor politischer Einflussnahme zu stärken, indem wesentliche Regeln zur Struktur des Gerichts im Grundgesetz verankert werden. Dazu gehören unter anderem die Amtszeitbeschränkung der Richter, das Verbot der Wiederwahl und die Autonomie des Gerichts mit Blick auf die Geschäftsordnung.
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