Es gibt immer mehr Unfälle mit Pedelecs und E-Bikes: vermehrt auch mit Schwerverletzten und Toten! Besonders ältere Menschen sind betroffen. Der Grund: die Räder haben ordentlich Power, hinzu kommt ein hohes Gewicht, die rechtzeitiges Ausweichen nicht einfach machen. E-Scooter sind besonders bei Jüngeren beliebt.
Gerade im Stadtverkehr sollen E-Scooter eine Alternative zum Auto oder zum Fahrrad sein. In vielen Städten bieten verschiedene Unternehmen die Fahrzeuge zum Ausleihen an. Um sie nutzen zu können, ist kein Führerschein notwendig. Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. Einen Helm zu tragen, ist keine Pflicht, wird aber empfohlen.
Radwege, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen sowie Straßen nutzen - Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu, außer es gibt eine gesonderte Freigabe.E-Scooter von Verleihern dürfen nicht an öffentlichen Fahrradständern zurückgelassen werden. Sogenannte Überquerungsstellen wie Mittelinseln, Flächen an Ampeln oder Fußgängerüberwegen sowie Zufahrten zu Grundstücken müssen ebenfalls freigehalten werden.
Behindern oder gefährden achtlos abgestellte E-Scooter andere Verkehrsteilnehmer, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Verleiher können entstehende Kosten auf die Nutzer umlegen. Fahren diese auf dem Gehweg, werden sie mit einem Bußgeld von 15 Euro belegt. Versäumt man, einen Richtungswechsel mit Handzeichen anzukündigen, sind 10 Euro fällig.
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