In sozialen Medien verbreitete sich die falsche Behauptung, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier habe gesagt, er würde rechtspopulistischen Parteien in Deutschland nach einem Wahlsieg keinen Regierungsauftrag erteilen. Das Bundespräsidialamt widerspricht dieser Aussage und betont, dass es sich um ein frei erfundenes Zitat handelt.
Die rechtspopulistische FPÖ erhält nach dem Scheitern der Koalitionsgespräche den Auftrag zur Regierungsbildung in Österreich. Kurz darauf macht in Deutschland die Behauptung um eine vermeintliche Aussage von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier über ein deutsches Szenario in sozialen Medien hunderttausendfach die Runde.
Behauptung Wenn rechtspopulistische Parteien in Deutschland die Wahl gewinnen sollten, wolle er ihnen «keinen Auftrag zur Regierungsbildung geben», soll Steinmeier angeblich gesagt haben, «koste es, was es wolle». Bewertung Falsch. Fakten Das Bundespräsidialamt stellt klar: Dies ist kein echtes Zitat Steinmeiers. Die Sprecherin des Bundespräsidenten teilt auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) schriftlich mit: «Das Zitat ist frei erfunden, es ist keine Aussage des Bundespräsidenten.» Nach öffentlichen Auftritten des Bundespräsidenten werden seine Reden und Aussagen auf seiner Homepage sowie in Ausschnitten auf seinen Social-Media-Plattformen und dem X-Kanal der Sprecherin veröffentlicht. Eine gezielte Suche mit dem vollständigen Zitat führt zu keiner der Transkriptionen auf den offiziellen Kanälen. So kursiert durch die sozialen Netzwerke auch eine Behauptung über eine angebliche Drohung des Bundespräsidenten, dass die kommende Bundestagswahl annulliert werden könnte, sollte die falsche Partei gewinnen. Auch diese Aussage ist laut Bundespräsidialamt ein Fake und mit einem dpa-Faktencheck bereits widerlegt worden. Während das Prozedere mit dem Auftrag zu Regierungsbildung in manchen anderen europäischen Ländern üblich ist, wie in diesem Fall Österreich, läuft es in Deutschland zudem anders ab. Hier gibt der Bundespräsident nach einer Bundestagswahl keinen Auftrag an eine Partei, eine Regierung zu bilden. Gemäß Artikel 63 des Grundgesetzes schlägt der Bundespräsident dem Bundestag einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers zur Wahl vor und ernennt den Gewählten anschließend. Auch die Bundesministerinnen und -minister werden von ihm - auf Vorschlag des Bundeskanzlers - ernannt und entlassen (Artikel 64 des Grundgesetzes). In dieser Rolle ist der Bundespräsident zwar Teil der Regierungsbildung, jedoch neutral und an den verfassungsmäßigen Rahmen gebunden
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